TZ042 – #ACTA Demo Nachbereitung

Wir waren gestern auf Anti-ACTA-Demo in Frankfurt. Deswegen haben wir auch später als sonst gesendet. Dafür gibts hier den Demobericht aus erster Hand! Viel Spaß 😉

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3 Gedanken zu „TZ042 – #ACTA Demo Nachbereitung

  1. Zum Medienverbot in Gerichtssälen: Da gilt § 169 Satz 2 GVG. Durch ihn soll u.a. auch eine Schau für die Kameras vermieden werden und eine sachliche Atmosphäre gesichert werden. Außerdem soll eine Aufzeichnung verhindert werden. (Und dann gibt es noch den Datenschutz, den ihr ja erwähnt habt).

    Ich finde gerade den ersten Punkt sehr wichtig. Als Medienmensch weiß ich, wie eine eingeschaltete Kamera auf Menschen wirkt. Ich möchte keine amerikanischen Verhältnisse in deutschen Gerichtssälen haben (und, ganz anders, auch nie mehr Volksgerichtshofszenen).

    Sehr gut finde ich dazu die Begründung des BVG-Urteils vom 24. Januar 2001, besonders den Satz: „Prozesse finden in der, aber nicht für die
    Öffentlichkeit statt.“ Das Gericht geht auch auf die Wirkung anwesender Medien ein. (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-01.html)
    Aber auch das ist nicht unumstößlich: „Richter Kühling und Hoffmann-Riem sowie die Richterin Hohmann-Dennhardt haben dem Urteil eine abweichende Meinung beigefügt“.

    Was das Livestreaming angeht: Scheint erst mal wie erweiterte Öffentlichkeit und noch nicht wie Fernsehen, wirkt m.E. aber ähnlich. Das Gericht hat auch bei einer öffentlichen Sitzung immer die Möglichkeit, die Reaktion „des Saals“ zu reflektieren (und die Öffentlichkeit auch jederzeit auszuschließen, wenn bestimmte Punkte erfüllt sind); wie es „draußen in der Welt“ ankommt, entzieht sich aber der Kenntnis.

    Und auch was dann mit den Bildern gemacht wird, entzieht sich der Kontrolle. Was ich besonders in Fällen von Strafprozessen schwierig finde.

    Etwas anders, und doch nicht so weit weg: Frau Schausten hat sich ja bei BP Wolff prima vergaloppiert, als sie in die Falle ging und was von Geld für Übernachtung redete – in einem nicht öffentlichen Gespräch hätte sie vermutlich zurückgerudert, vor der Kamera wollte sie sich in dem Moment aber wohl keine Blöße geben. In einem „intimen“ Gerichtssaal wäre es vermutlich durch gutes Nachfragen schnell zur Aufklärung gekommen.

    • Vielen Dank für die ausführliche Ergänzung.

      Ich denke auch, dass der Ort einer Verhandlung eine nicht unwesentliche Komponente im Verlauf einer solchen ist. Durch eine ständige Beobachtung durch Kameras wäre dieses Empfinden für den Ort, die Umgebung oder Atmosphäre, wenn man so will, auf gewisse Weise verschoben. Wenn ich als Zeuge befragt würde, würde ich wahrscheinlich auch anders empfinden, wenn eine Kamera auf mich gerichtet wäre und damit vermutlich auch anders antworten. Es ist schließlich auch etwas ganz anderes, ob ich dort ein intimes Geständnis mache und kann die Zuhörer sehen oder ob ich in eine Linse blicke und nicht mal das Gefühl haben kann, einschätzen zu können, welches Publikum ich habe.

      Ich bin mir auch nicht sicher, ob so etwas die „Öffentlichkeit“ einer Verhandlung verbessern würde. Verhandlungen sind schließlich öffentlich, mensch kann ja hingehen. Eine viel wichtigere Komponente wäre meiner Meinung nach ein verbesserter Zugang zu Dokumenten.

    • Ich kann die Argumente beider Seiten verstehen.

      Letztendlich hat das aber alles mit dem @mspro-schen Kontrollverlust zu tun. Unter Umständen können wir in Zukunft gar nicht mehr verhindern, dass es aus Gerichtssälen und anderen semiöffentlichen Räumen live gestreamt wird. Schon jetzt trägt fast jeder ein Smartphone mit sich rum, das dazu in der Lage ist.
      Die Frage, die wir uns eigentlich Stellen müssen, ist nicht, ob wir das verhindern müssen (und wenn ja, wie), sondern, wie wir als Gesellschaft damit umgehen, dass viel mehr in der Öffentlichkeit stattfindet, als uns im ersten Augenblick lieb ist.
      Deswegen dachte ich auch darüber nach. Denn die beste Methode meines Erachtens, wäre es, offensiv damit umzugehen und somit den Kontrollverlust zu “steuern”, bevor er irgendwann über uns hereinbricht und wir nicht wissen, wie uns geschieht.

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